Referenz
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Bauernhaus

Beschreibung

Es handelt sich um ein Bauernhaus bestehend aus dem zweigeschossigen Wohnhaus, den Schopfbauten und Unterständen.

Die Liegenschaft befindet sich gemäss Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Gränichen in der Weilerzone. Hinsichtlich der baulichen Nutzung sind die abschliessenden Ausnahmebestimmungen gemäss Art. 24c RPG in Verbindung mit Art. 42 RPV gültig. Das äussere Erscheinungsbild und die Identität der Liegenschaft müssen gewahrt bleiben. Die Liegenschaft ist vom bäuerlichen Bodenrecht ausgeschlossen. Der Verkauf ist somit bewilligungsfrei und von jedermann möglich.